Die untere Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim hat entschieden und erklärt, das »Bürgerbegehren zur Wiederherstellung der bis Herbst 2016 geltenden Verkehrsführung in der Heegermühler Straße« sei unzulässig.
Nachdem der Eberswalder Bürgermeister mitteilen ließ, daß er unserer Aufforderung zur Klage nicht folgen will, sind wir nunmehr selbst aktiv geworden.
Unsere Klage gegen den Landrats-Bescheid ging am 13. März 2019 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ein und ist dort unter dem Aktenzeichen 4 K 344/19 registriert.